Verjährung – ein komplexes Thema einfach erklärt

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Im Hinblick auf die Verjährung im Lkw-Kartellfall ist zunächst festzustellen, dass die Verjährungsfristen aufgrund der laufenden Ermittlungen sehr lange gehemmt waren. Das Verfahren führte schließlich am 19. Juli 2016 zu einem Strafbescheid.

Nachdem es noch weitere Unterbrechungen, d.h. Verlängerungen der Fristen gibt, können heute, im Herbst 2021, immer noch Käufe und Leasing-Beschaffungen aus den Jahren 2006 bis 2016 zur Entschädigung eingereicht werden.

Und das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Da das Urteil gegen Scania noch nicht rechtskräftig ist, werden Käufe und Leasing-Beschaffungen ab 1997 auch in Zukunft noch durchsetzbar sein – und das aller Wahrscheinlichkeit nach noch mehrere Jahre lang.

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