Am 20. September 2021 nahmen unsere niederländischen Anwälte (von der Anwaltskanzlei STEK) an der förmlichen Anhörung vor dem Bezirksgericht Amsterdam teil. Das Gericht erörterte eine Reihe von Verfahrensfragen, die für das Verfahren wichtig, aber auch zeitaufwendig waren.
An dieser Stelle möchten wir auf zwei wichtige Fakten hinweisen, über die eine Einigung erzielt wurde:
Unsere Fälle sind in der ersten von drei Gruppen gelandet.
Wie bereits berichtet, wurden die Kläger in mehrere Gruppen aufgeteilt. Dies war notwendig, damit das Gericht die große Anzahl von Fällen und Daten behandeln kann. Nach dieser Regelung können bestimmte spätere Ansprüche frühere Ansprüche „überspringen“. Das Gericht hat entschieden, dass Ansprüche, die von Klägern erhoben wurden, deren Ansprüche bereits in einer der früheren Gruppen von Klägern enthalten sind, Vorrang erhalten. Da LitFin zu diesen Klägern gehört, werden alle unsere später eingereichten Fälle in die früher eingereichten Ansprüche einbezogen. Dies wird zu einer früheren Auszahlung der Entschädigung für unsere Kunden führen.
Was die allgemeinen Zeitvorgaben betrifft, so ist es kein Wunder, dass die Gegenseite versucht, so viel Zeit wie möglich zu gewinnen. Den Beklagten wurde eine Frist von einem Jahr ab dem Abschluss der dritten Gruppe eingeräumt, so dass sie bis zum 7. Dezember 2022 vom Gericht angehört werden. Positiv ist jedoch, dass die Kläger in der Zwischenzeit gemeinsam um Klärung bestimmter (z.B. verfahrensrechtlicher) Fragen bitten durften.
Auf diese Weise wird nicht die gesamte kommende Zeit mit untätigem Warten verbracht werden.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass zwar jede Gruppe von Klägern über ein Team von 10 bis 15 Anwälten verfügt, dass aber von Seiten des Gerichts nur drei Richter und zwei Gerichtssekretärinnen mit dem Fall befasst sind. Das Gericht bat daher die Kläger um Geduld.
Wir suchen außerdem nach dem strategisch günstigsten Zeitpunkt für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen und werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.