Wie wir bereits berichtet haben, verhängte die Europäische Kommission im LKW-Kartell gegen Scania im Jahr 2017 eine Geldbuße von € 880 Millionen, nachdem Scania im Gegensatz zu den 5 Mittäter nicht geständig war und an der Aufarbeitung des Betrugsfalls nicht mitarbeitete.
Die von Scania gegen die Europäische Kommission dagegen erhobene Klagewurde am 02. Februar 2022 vollständig zurückgewiesen, Az. T-799/17.
Nunmehr hat Scania noch die letzte Möglichkeit ergriffen, nämlich gegen das abweisende Urteil Berufung zum Europäischen Gerichtshof(EuGH) einzulegen, Az. C-251/22.
Die Gründe für die Berufung sind noch nicht bekannt. Bisher ist nur bekannt, dass die Berufung eingereicht wurde. Die Berufungsschrift selbst ist noch nicht veröffentlicht.
Direkte Auswirkungen auf laufende Verfahren gegen andere Kartellanten liegen nicht vor. Angesichts der erdrückenden Beweis und der Geständnisse der fünf anderen Kartellanten werden die Aussichten von Scania, im Berufungsverfahren zu obsiegen, verschwindend sein.
Jedenfalls ist die Verjährung gegenüber Scania gehemmt. D. h. nach Abschluss des Berufungsverfahren im Jahr 2023 oder 2024 wird Scania noch 5 Jahre lang für Schäden haftbar gemacht werden können.
Und das gilt nicht nur für Scania-Lkws, denn die Kartellmitglieder sind gesamtschuldnerisch haftbar. Jeder Kartellteilnehmer kann für jeden Kauf (auch von einem Konkurrenten) voll haftbar gemacht werden.