Noch ist es nicht zu spät, vor deutschen Gerichten Schadenersatz zu beantragen

Veröffentlicht am

In vielen EU-Mitgliedstaaten ist es nicht mehr möglichSchadensersatz für Lkw-Kartellschäden vor Gericht einzuklagen. Der Grund dafür ist, dass die EU zwar eine grundsätzliche Rechtsharmonisierung anordnet (das bedeutet, dass die EU-Entscheidung über die Zahlung von Schadenersatz bindend ist), die Berechnung der Verjährungsfristen (mit anderen Worten: die Verjährung) aber der souveränen Entscheidung der Mitgliedstaaten überlassen wurde.

In Deutschland können Kunden aus allen EU-Mitgliedstaaten mit unserer Hilfe weiterhin Schadenersatz für Käufe geltend machen, die zwischen 2007* und 2016 erfolgten.

* Für Länder, die der EU später beigetreten sind, ändert sich das Anfangsdatum auf das Datum des Beitritts (2007 für Rumänien und Bulgarien und 2013 für Kroatien).

Hast du eine Frage?
Fragen Sie unsere Experten!


Jüngste Entwicklungen