In vielen EU-Mitgliedstaaten ist es nicht mehr möglich, Schadensersatz für Lkw-Kartellschäden vor Gericht einzuklagen. Der Grund dafür ist, dass die EU zwar eine grundsätzliche Rechtsharmonisierung anordnet (das bedeutet, dass die EU-Entscheidung über die Zahlung von Schadenersatz bindend ist), die Berechnung der Verjährungsfristen (mit anderen Worten: die Verjährung) aber der souveränen Entscheidung der Mitgliedstaaten überlassen wurde.
In Deutschland können Kunden aus allen EU-Mitgliedstaaten mit unserer Hilfe weiterhin Schadenersatz für Käufe geltend machen, die zwischen 2007* und 2016 erfolgten.
* Für Länder, die der EU später beigetreten sind, ändert sich das Anfangsdatum auf das Datum des Beitritts (2007 für Rumänien und Bulgarien und 2013 für Kroatien).