Update: Die Befangenheitsanträge, die Mercedes beim LG Dortmund, Az. 8 O 4/18 u. a., stellte, sind abgewiesen worden.
Das Landgericht Dortmund sollte ursprünglich im Januar 2022 ein Urteil gegen den Lkw-Hersteller Mercedes einem laufenden Lkw-Kartellverfahren verkünden, doch dies wollte Mercedes mit allen Mitteln torpedieren, um einer drohenden Verurteilung zu entkommen.
Mercedes sah sich daher veranlasst, zum allerletzten und drastischsten Mittel zu greifen, nämlich einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu stellen!
Nach unseren Informationen betrifft dies nicht nur einen bestimmten Fall, sondern alle Fälle, an denen Mercedes beteiligt ist.
Dieser Befangenheitsantrag wurde nunmehr – wenig überraschend – vom Landgericht zurückgewiesen.
Der nächste Schritt von Mercedes ist auch vorherzusehen: Sie werden gegen den Beschluss Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Es ist abzusehen, dass die Prozessverschleppung dann zu einem Ende kommt und das Landgericht Dortmund sein Urteil verkündet.
Ein Prozess wird für gewöhnlich vermittels eines Befangenheitsantrags um 6-8 Monate verschleppt.
Je länger es dauert, bis über erfolgreiche Lkw-Kartellfälle in der europäischen Presse berichtet wird, desto mehr Fälle von Lkw-Besitzern, die sich der berechtigten Möglichkeit einfach nicht bewusst waren oder aus welchen Gründen auch immer kein Vertrauen in den Prozess hatten, werden in der Zwischenzeit verjähren.