Nächster Meilenstein und zeitliche Erwartungen

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Nachdem nun drei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) ergangen sind*, die alle zugunsten der Kläger ausfielen, sind die unteren Instanzen aufgerufenden Umfang des Schadensersatzes zu bestimmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren in München nachdrücklich unterstützt, indem er ein Universalgutachten über die gesamte Bandbreite der Käufe über alle Marken und über alle Jahre hinweg angefordert hat.

In München wird der gerichtlich bestellte Sachverständige, Prof. Dr. Falck (IFO Institut für Wirtschaftsforschung), voraussichtlich gegen Ende des 2. Quartals 2022 erste Ergebnisse vorlegen.

Danach werden diese Ergebnisse für die einzelnen Verfahren verwendet.

* Die 3 Urteile:
Bundesgerichtshof (BGH) KZR 35/19, LKW-Kartell I
Bundesgerichtshof (BGH), KZR 19/20, Lkw-Kartell II
Bundesgerichtshof (BGH), KZR 20/20 (dieses hat vom BGH keine eigene Kennzeichnung erhalten, weil es praktisch dasselbe sagt wie in LKW-Kartell II)

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