Das ganze Verfahren hat von Anfang an nur Unternehmen mit Sitz in der EU erlaubt, Schadensersatz zu fordern.
Aus rechtlicher Sicht ist dies eine verständliche Einschränkung, da die Entscheidung der Europäischen Kommission keine stabile Rechtsgrundlage für die Initiierung von Verfahren außerhalb der EU darstellte und die Investoren zögerten, dieses deutlich höhere Risiko auf sich zu nehmen.
Verständlich, aber unfair aus Sicht der lokalen Unternehmen, die ebenfalls durch das Kartell der LKW-Hersteller beschädigt wurden.
Unsere Experten haben daher stets nach Wegen gesucht, die Möglichkeit, in Lkw-Kartellfällen eine risikofreie Entschädigung zu fordern, auf Länder außerhalb der EU zu erweitern.
Leider war dies nicht vollständig erfolgreich, aber wir können jetzt zumindest einen teilweisen Durchbruch melden.
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die zwischen 2006 und 2012 mindestens 50 neue mittelschwere oder schwere Lkw von den Herstellern DAF, MAN, Mercedes, Iveco, Renault oder Volvo oder deren Händlernetz gekauft haben, können mit unserer Hilfe eine Entschädigung beantragen, wenn der Verkäufer ein in der EU ansässiges Unternehmen (mit einer gültigen EU-Steuernummer) war.
Dies könnte eine großartige Gelegenheit für Unternehmen aus Russland, der Ukraine und der Türkei u.a. sein, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Darüber hinaus ist auch der Verkauf der Forderung eine Option, die zu einer Zahlung innerhalb von 30 Tagen führt.