Erstattung der Lkw-Maut – Beantragung des vollen Betrags, nicht nur von Teilbeträgen

Veröffentlicht am

Nach einer Änderung der Rechtsgrundlage gibt es nun eine kleine Erstattung der deutschen Lkw-Maut.

Aber Vorsicht: Diese Erstattung deckt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens ab!

Das angebotene Verfahren erstattet die Minderung nur für ein Jahr. Mit der richtigen Vertretung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann eine Erstattung für 3 bis 4 Jahre erreicht werden.

Möglicherweise kann wegen des Verstoßes gegen europäisches Recht auch eine Erstattung für zehn Jahre zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden.

Außerdem bezieht sich das behördliche Verfahren nur auf die Kosten der Verkehrspolizei, nicht aber auf den wesentlich höheren Betrag der zu Unrecht erhobenen Maut im Hinblick auf die Schuldzinsen. Hier kann der zu erstattende Betrag zusätzlich das Siebenfache (!) des angebotenen Betrages betragen.

Zur Erinnerung: Alle EU-Bürger und Unternehmen haben Anspruch auf Erstattung der zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.09.2021 auf deutschen Straßen gezahlten Mautgebühren.

Hast du eine Frage?
Fragen Sie unsere Experten!


Jüngste Entwicklungen