Erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts zu Gunsten der Lkw-Käufer

Veröffentlicht am

Mit der Entscheidung des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. August 2021 * hat sich nun ein weiteres Oberlandesgericht der klägerfreundlichen Rechtsprechung im LKW-Kartellfall angeschlossen.

Die Entscheidung behandelt den Streitgegenstand in 388 Paragraphen sehr detailliert und in enger Anlehnung an die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs **.

Darüber hinaus beruft sich der Senat auf andere neuere Kartellrechtsprechung, insbesondere auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Zementkartell und Schienenkartell***.

Das Oberlandesgericht Frankfurt schließt sich auch diesen Entscheidungen widerspruchslos an.

Aus diesem Grund – und das ist äußerst bemerkenswert und hilfreich – lässt das OLG Frankfurt auch die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.

Daher bleibt der Beklagten Daimler AG nur die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Erfolgschancen einer solchen Beschwerde sind bereits allgemein gering (ca. 5%) und dürften  angesichts der drei bereits ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum LKW-Kartell aussichtslos sein. 

* OLG Frankfurt, U. v. 5. August 2021, 11 U 67/18
** LKW-Kartell I, KZR 35/19
***  Grauzementkartell II und Schienenkartell I bis V

Hast du eine Frage?
Fragen Sie unsere Experten!


Jüngste Entwicklungen