Der Fall des LKW-Kartells

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen des größten bisher aufgedeckten Kartells, dem Lkw-Kartell AT.39284, Geldbußen in Höhe von fast drei Milliarden Euro gegen 5 Lkw-Hersteller verhängt.

Es ist wichtig zu wissen, dass Daimler, MAN, Renault/Volvo, Iveco und DAF gesamtschuldnerisch haften, d.h. jeder Kartellteilnehmer kann für jeden Kauf (also auch von einem Wettbewerber) voll haftbar gemacht werden.

Diese Kartellisten haben ihre Handlungen vollständig zugegeben und alle Vorwürfe anerkannt.

Im Jahr 2010 beschloss MAN, nachdem es von seiner internen Compliance-Abteilung aufgedeckt worden war, der Kommission ein Schuldbekenntnis vorzulegen, um von Geldbußen freizukommen.

MAN haftet jedoch weiterhin für den Schadenersatz gegenüber den Geschädigten (Unternehmen, die in dem betreffenden Zeitraum Lkw gekauft oder geleast haben).

Aufgrund der Feststellungen der EU Kommission (die für die nationalen Gerichte bindend sind) besteht eine hervorragende Ausgangsposition für die Forderung nach Entschädigung.

Außerdem sind inzwischen sehr hohe Zinsbeträge aufgelaufen, weil ursprünglich Käufe und Leasing von 1997 bis 2016 in Frage kamen.

Der einzige Kartellsünder, der die Verurteilung noch bestreitet (Scania), kämpft immer noch gegen die Verurteilung, konnte aber die Zahlung von Geldbußen in Höhe von 880 Millionen Euro nicht vermeiden.

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