Wie bereits berichtet, hat Scania im Gegensatz zu anderen Lkw-Herstellern versucht, seinen eigenen Weg im Lkw-Kartellverfahren zu gehen. In seinem 42-seitigen Urteil, das am 2. Februar 2022 veröffentlicht wurde, hat der Europäische Gericht diese Option klar abgelehnt.
Nach den Ermittlungen der Europäischen Kommission haben die führenden Lkw-Hersteller DAF, Iveco, MAN, Mercedes (Daimler), Renault, Scania und Volvo zwischen 1997 und 2011 ein illegales Kartell betrieben, bei dem sie den freien Wettbewerb durch verschiedene Absprachen im Hintergrund deutlich eingeschränkt und damit ihren Kunden Schaden verursacht haben. Der Gesamtwert der gegen sie verhängten Geldbußen belief sich auf fast 3 Milliarden Euro. Da MAN der Initiator der Ermittlungen war (in der Rolle des sogenannten „Whistleblowers“) und während des gesamten Beweisverfahrens kooperierte, blieb das Unternehmen von den Bußgeldern verschont.
Tatsächlich war es nicht nur MAN, sondern alle anderen Lkw-Hersteller, die in der Hoffnung auf einen günstigen Vergleich mit der Behörde kooperierten, anfangs auch Scania.
Später beschloss Scania jedoch, eine Strategie der Opposition zu verfolgen. Daher hatte die Europäische Kommission keine andere Wahl, als auf der Grundlage der bereits vorliegenden Beweise zu ermitteln, was im Jahr 2017 zu einem Urteil führte, in dem Scania wegen der Beteiligung an dem Kartell zu einer Geldbuße in Höhe von 880 Millionen Euro verurteilt wurde.
Das Unternehmen erhob gegen die Entscheidung Klage zum Europäischen Gericht.
Es argumentierte, dass die Unschuldsvermutung, die Rechte der Verteidigung und die Pflicht zur Unparteilichkeit verletzt worden seien.
Das Gericht wies diese Argumente zurück und bestätigte, dass die „Voraussetzungen für eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ im Fall von Scania eindeutig erfüllt waren.
Scania kann gegen die Entscheidung Berufung zum Europäischen Gerichtshof einlegen, was die Dauer des Verfahrens voraussichtlich um weitere 1-2 Jahre verlängern wird.
Die künftige Entscheidung des EuGH wird jedoch endgültig sein und dieses Verfahren beenden.