Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Beschluss* zum Streitgegenstand erlassen: Die Klägerin begehrt unter Berufung auf ein Urteil des EuGH zur Maut für die Jahre 2010/2011 eine teilweise Rückzahlung der Maut für die Jahre 2016-2020.
Der Termin für die mündliche Verhandlung ist für den 28. Februar 2023 angesetzt. Es wird vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Kosten der Verkehrsüberwachung verhandelt werden.
Es besteht die Hoffnung, dass nach dem EuGH-Urteil auch für die Zeit bis zum 27. Oktober 2020 eine Erstattung erfolgt. Für den Zeitraum danach ist dies ohnehin bereits zu Ihren Gunsten geregelt.
Seit Juni 2022 leistet das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BAG) Zahlungen an Geschädigte aufgrund der gesetzlichen Tarifermäßigung. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kommt es jedoch zu unvermeidlichen Verzögerungen, da viele zehntausend Unternehmen Erstattungsanträge gestellt haben.
Wir gehen derzeit davon aus, dass diese Erstattungen bis Ende 2023 abgeschlossen sein werden.
Für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 wurde die Maut vom Gesetzgeber bereits gesenkt, um das EuGH-Urteil umzusetzen. Für den Zeitraum bis zum 27. Oktober 2020 wird noch eine gerichtliche Klärung herbeigeführt, die ca. 7 % der gezahlten Beträge betreffen wird.
Kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster*** entschieden, dass auch weitere Beträge nicht europarechtskonform sind. Hier geht es um ca. 5% der gezahlten Beträge.
Darüber hinaus werden wir die überhöhten Zinsen, die als Finanzierungskosten angesetzt wurden, zurückfordern, was sich auf ca. 20% der gezahlten Beträge belaufen könnte.
Insgesamt sind also die Aussichten auf eine Rückerstattung von gut 30% der Zahlungen intakt.
*im Verfahren 14 K 6556/20, C. ./. Bundesamt für Güterverkehr
** Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021
*** Fall Nr. 9 A 118/16