Derzeit befinden sich alle Verwaltungsverfahren in der Phase der „Ruhendstellung“, d.h. sie warten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im zentralen „Musterverfahren“ zur Anwendung der Wegekostengutachten 2013 und 2018. Diese Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die fraglichen Fälle haben. Nach den vom BAG/BLM erhaltenen und von der Geschäftsstelle telefonisch bestätigten Antworten werden derzeit über den Online-Antrag eingereichte Anträge für den Zeitraum 28.10.2020 bis 30.9.2021 im Rahmen der Kapazitäten bearbeitet und ausgezahlt. Die Anträge für den Zeitraum von 2017 bis 2021 sind jedoch noch nicht ausgezahlt worden.
Wir versichern Ihnen, dass wir den Fortgang des Gerichtsverfahrens in Köln aufmerksam verfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Entscheidung vor. Sobald das Gericht eine Entscheidung trifft, werden wir Sie umgehend darüber informieren, dass Sie in naher Zukunft mit einer Lösung Ihrer Fälle rechnen können.